Mitgliedschaft
Für Bezieher von Sozialleistungen besteht die Möglichkeit beim Sozialamt des Landkreises Holzminden oder dem Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Mitgliedsbeiträge aus dem sog. Bildungspaket zu stellen.
In Härtefällen können Mitglieder beitragsfrei gestellt werden. Entsprechende Anträge sind dem Vorstand einzureichen. Die Beiträge werden im voraus halbjährlich per Lastschrift erhoben. Die Abbuchung erfolgt direkt vom Konto des Mitglieds.
Besonderheit:
Der Vorstand behält sich vor, in besonderen Fällen eine von der Mitgliederversammlung genehmigte Umlage zu erheben.